Inhaber Sabine Schrode, geb. Teufel (B. Eng.)
Sachverständiger nach §5 (2) LBOVVO
Industriestraße 6, 88521 Ertingen
Vermessungsbüro Teufel
kontakt@vermessung-teufel.de
07371/1279887

LEISTUNGEN


Lageplan


Zur Erstellung von Lageplänen gehört die vorherige Geländeaufnahme. Bei dieser werden alle relevanten Geländepunkte, Straßen und die vorhandene Kanalisation in Lage und Höhe aufgenommen. Der Lageplan wird für die Baugesuchsunterlagen benötigt und gliedert sich in einen schriftlichen und einen zeichnerischen Teil. Im schriftlichen Teil wird das Vorhaben detailliert beschrieben und alle erforderlichen Berechnungen durchgeführt. Im zeichnerischen Teil wird das geplante Gebäude mit seinen Abstandsflächen nach §4 LBOVVO dargestellt.



Absteckung


Die Absteckung wird nach Genehmigung des Bauvorhabens durchgeführt. Hierbei werden alle für den Aushub wichtigen Gebäudeecken auf dem Baugrundstück mit Pflöcken abgesteckt, sowie die EFH-Höhe angebracht.



Schnurgerüst


Nachdem die Baugrube ausgehoben worden ist, werden alle erforderlichen Gebäudeachsen auf einem bereits gestellten Schnurgerüst mit Nägel eingeschnitten. Die Baufirma kann nun von Nagel zu Nagel eine Schnur spannen und erhält somit die Lage der Außenkante der Wand.


Geländeschnitt


Mit dem Geländeschnitt kann ein Bauvorhaben aussagefähig und qualifiziert geplant werden. Er ist oftmals Grundlage der Baugesuchsunterlagen, wird aber auch zum Beispiel im Straßenbau benötigt.



Erdmassenberechnung


Vor allem bei größeren Bauvorhaben wird die Erdmassenberechnung verlangt. Sie gibt einen Überblick über die tatsächlich ausgehobene Kubikmeterzahl der Baugrube.


Leitungsdokumentation


Es werden alle Leitungen in einem bestimmten Bereich aufgenommen und in einem Bestandsplan dargestellt. Bei späteren Baumaßnahmen kann die exakte Lage der Leitungen wieder abgesteckt und Beschädigungen an diesen somit vermieden werden.


Deformationsmessung und Beweissicherung


Der Platz zum Bauen wird immer begrenzter. Deshalb werden auch kleine Baulücken mit großen Bauten geschlossen. Beschädigungen der Nachbargebäude durch Setzungen müssen frühzeitig erkannt und abgefangen werden. Hierzu werden Deformationsmessungen und Beweissicherungen in regelmäßigen Abständen über die komplette Bauzeit durchgeführt. 

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